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Rechtliche Apekte...

*******nch Mann
856 Beiträge
Themenersteller 
Rechtliche Apekte...
Im Prinzip hätte ich schon mal Interesse an einem Fotoshooting... Schöne erotische Bilder für Profil und vielleicht auch einfach nur so...
Was mich bisher davon abgehalten hat ist eher eine Rechtliche Frage... wer hat die Rechte an den Bildern. Wie kann ich sichergehen, dass nicht Kopien der Bilder irgendwo verbreitet werden.
Was sind eure Erfahrungen damit... viele haben schließlich richtig schöne, ansprechende und oft auch sinnliche Bilder auf ihrem Profil

vielen Dank im Voraus

euer Larry
dazu ganz klar
es ist ein gegenseitiges Vertrauen
sprich du als "Model" und auf der anderen Seite der oder die Fotograf/in

wenn du eineN FotografIn für die Bilderstellung bezahlst, gehen die Rechte am Bild dadurch in deine Hände, somit bekommst du die ganzen Fotos
ist es ein TfP-Vertrag, dann bekommst du die Bilder zur Verfügung, ebenso der oder die FotografIn

schau dich doch in den Gruppen der Fotografen um und nimm entsprechend Kontakt auf
ich kann dir direkt dreivier nennen die seriös und vertrauenswürdig arbeiten
nur sind die nicht unbedingt alle in deiner direkten Nähe
Rechte am Bild...
Hi,

also als erstes muss man sagen dass die Regelung der Bildrechte Vertragssache ist. Da ist einiger Spielraum vorhanden!

Was Deine andere Frage betrifft solltest Du Dir aber keine Hoffnung machen!
Sobald Du ein Bild ins WWW hochgeladen hast, gibt es keine Garantie dass jemand anderes damit keinen Blödsinn macht!

Dessen sollte sich jeder bewusst sein der Bilder hochläd.

LG

Siggi
Beauty's favourite @Argunar (2013)
******ool Frau
31.185 Beiträge
Ein seriöser
(Hobby)Fotograf wird kein Shooting machen ohne entsprechenden Vertrag.

Darin werden ganz klar Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt.

Darunter auch, wer die Bilder, wie verwerten kann und darf.
Beispielsweise du hier auf deinem Profil, er als Referenz dito.

So ein Vertrag kann z.B. So aussehen


http://www.foto-altmann.de/downloads/shootingvertrag

Unter § 4 könntest du dementsprechend festlegen, dass du dem Fotografen die Rechte zur Veröffentlichung nicht/nur als Referenz hier auf Joy überträgst.

Üblich sind oft sogenannte TfP (time for Print bzw. CD) Verträge. D.h. Du zahlst nichts für das Shooting setzt aber deine Zeit ein; der Fotograf gibt die kein Honorar aber du erhältst die Aufnahmen (bearbeitet) auf CD oder per Mail.
*******nch Mann
856 Beiträge
Themenersteller 
vielen Dank...
für eure schnellen Antworten...
dass ich die Kontrolle verliere sobald die Bilder einmal im Netz sind ist mir Bewusst... Davor kann ich mich schützen, indem ich Bilder auf denen mein Gesicht zu erkennen ist erst gar nicht hochlade bzw. das Gesicht "abschneide" und nur einen Ausschnitt präsentiere.
Ich hätte eher grundsätzlich Angst vor einer Verbreitung durch den Photografen...

Wie Leahnah bereits geschrieben hat, es ist Vertrauenssache...

hatte jemand bisher negative Erfahrungen in der Hinsicht...?
******fun Frau
8.227 Beiträge
ja... ich habe schon einige shootings gemacht... und der vertrag schützt dich... der ist rechtlich bindend...
*********arry:
hatte jemand bisher negative Erfahrungen in der Hinsicht...?

*nein* bisher habe ich keine direkten negativen Erfahrungen, dafür aber auch mit anderen im Austausch viele direkte Empfehlungen, wer wirklich vertrauenswürdig handelt und arbeitet
darum auch meine Empfehlung
schau dich in den Gruppen der Fotografen um
*********ated Mann
222 Beiträge
****nah:
wenn du eineN FotografIn für die Bilderstellung bezahlst, gehen die Rechte am Bild dadurch in deine Hände

Das ist sachlich falsch. Dem Fotograf stehen erst einmal alle Rechte am Bild zu.

§ 72 Lichtbilder
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

Wenn der Fotograf das Model für das Ablichten entlohnt (das muss kein Geld sein), dann darf der Fotograf das Bild automatisch veröffentlichen.

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Umgekehrt gilt dies nicht - bezahlt man den Fotografen, dann erlöschen dadurch nicht die Rechte des Fotografen am Bild. Es gibt auch keine gesetzliche Vorgabe, was man denn eigentlich durch das Bezahlen bezahlt. Im Urheberrecht gilt die sogenannte "Zweckübertragungslehre". Das heißt, wenn nichts vereinbart ist, geht man davon aus, dass der Urheber/Fotograf so wenig Rechte wie irgendwie möglich übertragen hat.

Gehst du also zu einem Fotografen, sagst ihm:"Hier hast du 50 EUR, ich brauche ein nettes Bild für mein Joyclub-Profil", dann hast du nichtmal die Rechte, das Bild zu vervielfältigen und auf anderen Plattformen zu verwenden. Du hast nur die minimalen Rechte erworben, die für den angestrebten Zweck erforderlich sind.
******fun Frau
8.227 Beiträge
deshalb macht man clevererweise einen tfp vertrag, oder hält zusätzliche vereinbarungen die gmeinsam getroffen wurden schriftlich fest... und normalerweise ist das dann auch kein problem... denn ein fotograf braucht gute referenzen und werbung, sonst bucht ihn hier keiner mehr... *zwinker*
*********ated:
Gehst du also zu einem Fotografen, sagst ihm:"Hier hast du 50 EUR, ich brauche ein nettes Bild für mein Joyclub-Profil", dann hast du nichtmal die Rechte, das Bild zu vervielfältigen und auf anderen Plattformen zu verwenden. Du hast nur die minimalen Rechte erworben, die für den angestrebten Zweck erforderlich sind.

*janein*

geh ich zu einem Fotografen, der mir danach "mein" Bild nicht aushändigt, dann stimmt etwas an der gemachten Ausmachung nicht *fiesgrins*

wenn ich mit einem Fotografen ein TfP abmache, dann bekomme ich die Bilder, als Abzüge, die ich so verwenden kann, wie es vereinbart wurde
wie auch der Fotograf diese verwenden kann, wie es vereinbart wurde
stimmt etwas an dieser Vereinbarung nicht, dann kann ich, wie der Fotograf im Miteinander dieses klären

darum zBs geh ich nur zu mir bekannten oder von anderen bekannten Fotografen
denn grad auch hier, wie in anderen Bereichen, möchte ich keine Bilder zugänglich wissen, die ich nicht dafür frei geben will
******fun Frau
8.227 Beiträge
@Complexicated
die fotografen hier im joy kannste nicht gleichsetzen mit nem fotografen der ein atelier in der stadt bei dir um die ecke hat... es sind ja meist erotische bilder... *zwinker*
*********ated Mann
222 Beiträge
******fun:
@*********ated
die fotografen hier im joy kannste nicht gleichsetzen mit nem fotografen der ein atelier in der stadt bei dir um die ecke hat... es sind ja meist erotische bilder... ;-)

Wenn es um die rechtlichen Aspekte geht, dann sollten diese richtig beleuchtet (Wortspiel!) werden. Um mehr geht es mir gar nicht.

Und ich weiß ja nicht was du für Fotografen in deiner Stadt hast, aber hier gehört Aktfotografie zum normalen Portfolio der ansässigen Fotografen. *zwinker*
*********ated:
aber hier gehört Aktfotografie zum normalen Portfolio der ansässigen Fotografen. *zwinker*

und genau darum geh ich nur zu mir vertrauten *knips*
von denen ich eben weiß wie die arbeiten
*wua*

soweit zu der rechtlichen Seite
meinereiner geht nicht im Gutglauben zu irgendwem
******fun Frau
8.227 Beiträge
@Complexicated
grins.. ja.... bei uns KANN man das auch... aber die meisten menschen die ich kenne, die gehen nicht zum fotografen vor ort... sondern zu einem hier... und mit den jungs und mädels hier fährt man gut... denn da gehören einem die bilder ganz unkompliziert... je nach shooting 400-500 bilder... vor ort zahlste dich arm und hast ein-zwei bilder...
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